Häufig gestellte Fragen - Euer unabhängiger KFZ Gutachter erklärt
In unserem FAQ-Bereich erfahren Sie, wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten, was nach einem Unfall zu tun ist und welche Rechte Sie als Geschädigter haben. Außerdem beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Kfz Gutachten, von der Dauer der Erstellung bis hin zu wichtigen Begriffen wie Nutzungsausfall, wirtschaftlicher Totalschade, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und sonstige wichtige Begriffe. Wir, Ihre unabhängigen Kfz Gutachter aus München, klären Sie verständlich, kompakt und praxisnah über alle wichtigen Themen auf. Sollten dennoch Fragen offen sein oder Unklarheiten bestehen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite – kontaktieren Sie uns einfach hier.
Was tun nach einem Unfall? – Kfz Gutachter München erklärt
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schritte zu kennen. Als Kfz Gutachter in München zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun sollten – und warum ein Kfz Gutachten nach Unfall entscheidend ist.
1. Unfallstelle sichern & Erste Hilfe leisten
Nach einem Unfall gilt:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
- Verletzten helfen (Notruf 112)
👉 Gesetzliche Grundlage: § 34 StVO & § 323c StGB
2. Polizei verständigen (wenn nötig)
Die Polizei sollte gerufen werden bei:
- Personenschäden
- Unklarer Schuldfrage
- Fahrerflucht
- Streitigkeiten
- Alkohol- und Drogenkonsum
👉 Wichtig für ein späteres Unfallgutachten
3. Beweise sichern (extrem wichtig!)
Für ein vollständiges Schadengutachten Auto sollten Sie:
- Fotos vom Unfall machen
- Schäden dokumentieren
- Kennzeichen festhalten
- Zeugen notieren
👉 Diese Daten sind die Grundlage für jedes Kfz Gutachten
4. Kein Schuldeingeständnis abgeben
Auch wenn Sie glauben, schuld zu sein: Keine vorschnellen Aussagen treffen!
Die endgültige Klärung erfolgt durch:
- Versicherung
- Anwalt
- Kfz Sachverständige
5. Unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen
unabhängigen Kfz Gutachter.
Ein professionelles Kfz Gutachten nach Unfall enthält:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfall
💡 Tipp: Die Kfz Gutachter Kosten übernimmt bei einem fremdverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung (§ 249 BGB)
6. Weitere Ansprüche sichern
Nach einem Unfall haben Sie oft Anspruch auf:
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Anwaltskosten
Habe ich das Recht auf einen Kfz Gutachter?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie gemäß § 249 BGB das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies dient der Beweissicherung und der Feststellung der Schadenshöhe, damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht benachteiligt werden.
Warum sollte ich einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen?
Die Wahl eines unabhängigen Kfz Gutachters ist der wichtigste Schritt nach einem unverschuldeten Unfall, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren. Wenn Sie die Schadensabwicklung der Versicherung des Unfallverursachers überlassen, besteht ein erheblicher Interessenkonflikt: Die Versicherung möchte die Reparaturkosten so gering wie möglich halten.
Ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag und sorgt dafür, dass Ihnen kein Cent entgeht. Hier sind die entscheidenden Vorteile im Detail:
- Objektive Schadensermittlung ohne Sparzwang:
Versicherungseigene Gutachter neigen oft dazu, kostengünstige Reparaturwege vorzuschlagen oder notwendige Positionen zu kürzen. Wir als Ihr Kfz Gutachter in München kalkulieren nach den tatsächlichen Preisen regionaler Markenwerkstätten und berücksichtigen dabei auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, die in München marktüblich sind. - Sicherung der Wertminderung (Merkantiler Minderwert):
Ein Unfallwagen ist am Markt weniger wert, selbst wenn er perfekt repariert wurde. Diese Wertminderung wird von gegnerischen Versicherungen oft gar nicht oder zu niedrig angesetzt. Ein unabhängiges Unfallgutachten weist diesen Betrag detailliert aus, damit Sie bei einem späteren Verkauf nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. - Neutrale Restwertermittlung:
Die Versicherung nutzt oft überregionale Restwertbörsen, um einen künstlich hohen Restwert zu erzielen und so die Auszahlungssumme an Sie zu drücken. Als unabhängiger Kfz Gutachter ermitteln wir den Restwert auf dem regionalen Markt in München. Das ist Ihr gutes Recht laut BGH-Rechtsprechung und sichert Ihnen eine faire Entschädigung - Beweissicherung für die Zukunft:
Ein detailliertes Schadengutachten Auto dient als rechtssicheres Beweismittel. Sollten nach der Reparatur Mängel auftreten oder es später zu einem Rechtsstreit kommen, ist unsere Dokumentation (inkl. Lichtbildanlage und technischer Details) Ihre Absicherung. Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht hierfür oft nicht aus. - Volle Kostenübernahme durch die Gegenseite:
Viele Kunden scheuen die Kfz Gutachter Kosten. Doch keine Sorge: Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Versicherung des Verursachers gesetzlich verpflichtet (§ 249 BGB), die Kosten für einen unabhängigen Kfz Gutachter komplett zu übernehmen. Sie erhalten volle Expertise ohne eigenes finanzielles Risiko.
Unser Tipp für München:
Vertrauen Sie nicht dem Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung. Als Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in der Nähe garantieren wir eine neutrale Bewertung Ihres Fahrzeugs und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu 100 % durchzusetzen.
Wer trägt die Kfz Gutachter Kosten?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kfz Gutachter Kosten als Teil des Schadensersatzes vollständig übernehmen. Für Sie als Geschädigten ist das Kfz Gutachten nach Unfall somit in der Regel kostenlos.
Kann ich eine Werkstatt meiner Wahl wählen?
Absolut. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Sie müssen sich nicht auf Partnerwerkstätten der Versicherung verweisen lassen. Ein KFZ Gutachten durch uns stellt sicher, dass die kalkulierten Reparaturkosten marktgerecht sind.
Kann ich einen Rechtsanwalt konsultieren?
Ja, und das ist oft ratsam. Die Kosten für einen Anwalt zur Schadensregulierung gehören zum erstattungsfähigen Schaden (§ 249 BGB), sofern Sie keine Mitschuld tragen. Wir als Ihr KFZ Gutachter arbeiten in München eng mit spezialisierten Kanzleien zusammen.
Habe ich Anspruch auf ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall?
Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie gemäß § 249 BGB Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Da Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht (entweder weil es fahruntüchtig ist oder sich in der Reparatur befindet), haben Sie zwei Möglichkeiten:
Mietwagen: Sie mieten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Dauer des Ausfalls.
Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf einen Mietwagen und lassen sich stattdessen den täglichen Nutzungsausfall in Geld auszahlen.
Wer übernimmt die Abschleppkosten und Nebenkosten (Hebebühne/Achsvermessung)?
Alle Kosten, die zur Schadensermittlung und -behebung notwendig sind, müssen erstattet werden. Dazu gehören:
- Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt.
- Kosten für die Hebebühne zur Erstellung des Schadengutachten Auto.
- Eine Achsvermessung, falls ein Anprall am Rad stattgefunden hat, um verdeckte Mängel auszuschließen.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Mit einer Abtretungserklärung unterschreiben Sie, dass die Versicherung das Honorar für den Kfz Gutachter direkt an uns überweist. Sie müssen sich somit um Nichts mehr kümmern.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Sie müssen Ihr Auto nicht zwingend reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im KFZ Gutachten ermittelten Nettobetrag (ohne MwSt) auszahlen.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Haben Sie den Schaden reguliert, dient die Reparaturbestätigung als Nachweis für die Versicherung. Dies ist wichtig, um bei einem späteren erneuten Unfall nicht als "unreparierter Vorschaden" eingestuft zu werden. Ohne eine Reparaturbestätigung kann es zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherung bei erneuten Unfall an selbiger Stelle führen. Daher erstellen wir, die KFZ Gutachter aus München Ihne gerne nach der Reparatur eine Bestätigung. Die Kosten dafür werden üblicherweise auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden (inkl. 130%-Regel)?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die kalkulierten Reparaturkosten plus der Minderwert so hoch sind, dass eine Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht unvernünftig erscheint. In der Regel ist dies der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (den Kaufpreis eines gleichwertigen Fahrzeugs in München) übersteigen.
Doch Vorsicht: Dank der sogenannten 130%-Regel dürfen Sie Ihr Auto oft trotzdem reparieren lassen!
Die 130%-Regel: Ihr Recht auf Reparatur
Als Geschädigter haben Sie ein „Integritätsinteresse“. Das bedeutet: Wenn Ihnen Ihr Fahrzeug am Herzen liegt, dürfen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, sofern Sie das Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen und es mindestens 6 weitere Monate behalten.
Beispielrechnung: So wird kalkuliert
Stellen wir uns vor, Sie hatten einen Unfall in München mit Ihrem Mittelklassewagen. Ihr unabhängiger Kfz Gutachter ermittelt folgende Werte:
- Wiederbeschaffungswert (WBW): 10.000 €
- Reparaturkosten (laut Gutachten): 12.500 €
- Restwert (Börsenpreis): 3.000 €
Die Entscheidung:
- Abrechnung auf Totalschadensbasis: Wenn Sie nicht reparieren, zahlt die Versicherung: $10.000 € (WBW) - 3.000 € (Restwert) = 7.000 €. Und für 3.000 € können Sie Ihr Fahrzeug an die Restwertbieter vekaufen. Somit erhalte sie die volle Summe des Wiederbeschaffungswertes 10.000 €.
- Anwendung der 130%-Regel: Da die Reparaturkosten (12.500 €) unter der 130%-Grenze (13.000 €) liegen, muss die Versicherung die vollen Reparaturkosten von 12.500 € übernehmen – vorausgesetzt, Sie lassen das Auto vollständig nach Unfallgutachten reparieren und haben im Anschluss eine Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeugs für mindestens 6 Monate.
Sollten noch Fragen offen sein, finden Sie im nachfolgenden Video des ADAC weitere hilfreiche Informationen rund um das richtige Verhalten nach einem Unfall. Für eine persönliche und selbstverständlich kostenlose Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Viele Fragen lassen sich bereits telefonisch schnell und unkompliziert klären. Auf Wunsch sind wir zudem kurzfristig direkt bei Ihnen vor Ort in München und Umgebung. Kosten entstehen für Sie zunächst nicht: Erst wenn Sie uns mit der Erstellung eines Kfz Gutachtens beauftragen, werden die Kosten im Haftpflichtschadenfall direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Nutzen Sie bei weiteren Fragen einfach unser Kontaktformular.