Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für unsere Zusammenarbeit. Wir legen Wert auf Transparenz und möchten, dass Sie unsere Dienstleistungen mit vollem Vertrauen in Anspruch nehmen können. Lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch, um alle wichtigen Details zu erfahren.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen der E&R KFZ Ingenieurbüro GbR (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „AN") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „AG"). Sie gelten für alle Gutachten, Bewertungen, Analysen und beratenden Tätigkeiten, die der AN im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erbringt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der AN diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Auftragserteilung

Die Beauftragung des AN kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über sonstige Telekommunikationsmittel erfolgen. Ein auf diesem Wege erteilter Auftrag gilt als rechtsverbindlich angenommen.

Der AG ist verpflichtet, den Schadenumfang sowie alle relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß zu schildern, damit eine sachgerechte Begutachtung möglich ist. Bestehende Alt- oder Vorschäden am Fahrzeug sind vom AG vollständig offenzulegen. Entstehen dem AN Nachteile durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Angaben und Unterlagen, gehen diese ausschließlich zu Lasten des AG.


§ 3 Vollmacht

Mit Erteilung des Auftrags bevollmächtigt der AG den AN, alle im Rahmen der Auftragserfüllung notwendigen Feststellungen, Recherchen und Abstimmungen bei Behörden, Versicherungen und sonstigen Dritten selbständig vorzunehmen. Soweit im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Vollmacht erforderlich ist, hat der AG diese auf Anforderung unverzüglich auszustellen.


§ 4 Leistungserbringung

Die Erstellung von Gutachten erfolgt nach den geltenden Mindestanforderungen der zuständigen Fach- und Zertifizierungsverbände. Der AN erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Fachkompetenz und in angemessener Zeit.

Die dem Gutachten zugrundeliegenden Tatsachen werden gewissenhaft ermittelt. Die fachlichen Schlussfolgerungen werden transparent und nachvollziehbar dargelegt – verständlich für den Auftraggeber und überprüfbar für den Fachmann.

Gutachterliche Leistungen werden grundsätzlich persönlich erbracht. Ist zur vollständigen Auftragserfüllung die Hinzuziehung weiterer Fachleute erforderlich, wird dies vorab mit dem AG abgestimmt und etwaige Mehrkosten werden gemeinsam vereinbart.

Der AN ist berechtigt, auf Kosten des AG alle zur Auftragserfüllung notwendigen Maßnahmen durchzuführen – darunter Ortsbesichtigungen, Fahrzeugprüfungen, Fotoaufnahmen sowie Erkundigungen bei beteiligten Stellen. Entstehen dabei Kosten, die in einem erkennbar unangemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen, holt der AN zuvor die Zustimmung des AG ein.

Der AG erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Schadensdokumentation digitale Aufzeichnungsgeräte eingesetzt werden können.


§ 5 Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar ist mit Übergabe des Gutachtens und der dazugehörigen Rechnung sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AG stellt dem AN alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zugangs zum Begutachtungsobjekt, die Erteilung der notwendigen Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Dritten und Behörden sowie die laufende Information über alle Umstände, die für Zweck und Inhalt des Gutachtens von Bedeutung sein können.

Der AG ist nicht berechtigt, dem AN Weisungen zu erteilen, die geeignet sind, die objektiven Feststellungen, fachlichen Beurteilungen oder das Gutachtenergebnis zu beeinflussen. Derartige Einflussnahmen sind vom AN zurückzuweisen.


§ 7 Pflichten des Sachverständigen

Der AN erbringt seine gutachterlichen Leistungen unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und persönlich. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG zulässig, sofern dadurch die persönliche Verantwortung für das Ergebnis nicht eingeschränkt wird.

Der AN steht für die inhaltliche Richtigkeit und fachliche Vollständigkeit seiner Gutachten im Rahmen des Möglichen und Erwartbaren ein. Dies umfasst die Übereinstimmung mit dem aktuellen Stand von Wissenschaft, Technik und Erfahrung sowie die Einhaltung der berufsüblichen Sorgfalt.

Für die Richtigkeit von Unterlagen und Auskünften, die ihm durch den AG zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der AN keine Haftung. Eine Prüfungspflicht besteht nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der übermittelten Informationen vorliegen.

Der AN unterliegt einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Alle im Rahmen des Auftrags erlangten, nicht offenkundigen Informationen und Unterlagen dürfen weder unbefugt weitergegeben noch zum eigenen Vorteil genutzt werden. Diese Pflicht gilt auch nach Abschluss des Auftragsverhältnisses und erstreckt sich auf alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeitenden. Der AG kann den AN jederzeit von seiner Schweigepflicht entbinden.

Auf Anfrage erteilt der AN dem AG jederzeit Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand, anfallende Kosten sowie den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.


§ 8 Honorarberechnung

Das Sachverständigenhonorar bei Schadengutachten richtet sich nach dem Schadenumfang und setzt sich aus einem Grundhonorar sowie anfallenden Nebenkosten zusammen. Die aktuelle Honorarübersicht kann beim AN angefordert oder in den Geschäftsräumen eingesehen werden.

Berechnungsgrundlage ist im Reparaturfall der kalkulierte Netto-Reparaturbetrag zuzüglich einer etwaigen Wertminderung. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt der Brutto-Wiederbeschaffungswert vor dem Schadenereignis als Grundlage.


§ 9 Urheberrecht

Alle vom AN erstellten Gutachten, Berechnungen, Auswertungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im geistigen Eigentum des AN, soweit gesetzlich zulässig.

Der AG darf die erstellten Unterlagen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung in anderen Verfahren – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AN.


§ 10 Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags ist beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund nach den Regelungen des BGB möglich. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Liegt der Kündigungsgrund im Verantwortungsbereich des AN, steht ihm nur das bis zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig verdiente Honorar zu. Liegt der Kündigungsgrund im Verantwortungsbereich des AG, ist das Gesamthonorar vollständig fällig – bzw. bei nicht fest vereinbartem Honorar der bis zur Kündigung entstandene Anteil.


§ 11 Gewährleistung

Weist ein Gutachten Mängel auf, kann der AG zunächst ausschließlich kostenfreie Nachbesserung verlangen. Mängel sind dem AN unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Anzeige, erlischt der Gewährleistungsanspruch.


§ 12 Haftung

Die Haftung des AN richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der AN unbeschränkt. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ist hingegen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) oder um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt, wenn für den entstandenen Schaden Versicherungsschutz besteht.

Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf das Fehlverhalten von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des AN im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Manipulation, unvollständige Übertragung oder fehlerhafte Darstellung bei digitaler Datenübermittlung entstehen, wird jegliche Haftung gegenüber dem AN ausgeschlossen.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der E&R KFZ Ingenieurbüro GbR, Belgradstr. 156, 80804 München.

Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der AG zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.


§ 14 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


Stand: März 2026 | E&R KFZ Ingenieurbüro GbR · Belgradstr. 156 · 80804 München

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